Stand: 30.03.2022

1. Beginn, Dauer und Ende der Mitgliedschaft/Widerruf

Die Mitgliedschaft beginnt mit Tag der Anmeldung, gilt auf unbestimmte Zeit und kann seitens des Mitgliedes bzw. des TaeKwon-Do Center LaVa mit einer Frist von 2 Wochen zum Ende des laufenden Kalendermonats beendet werden. Die Erklärung der Beendigung bedarf der Textform inkl. Unterschrift. Die Anmeldung der Mitgliedschaft kann binnen 14 Tagen in Textform inkl. Unterschrift ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Bei Minderjährigen erfolgt die Anmeldung durch die Personensorgeberechtigten. Alle Angaben sind wahrheitsgemäß vorzunehmen. Änderungen persönlicher Angaben/Bankverbindungen, etc. sind dem TaeKwon-Do Center LaVa unverzüglich anzuzeigen. Das TaeKwon-Do Center LaVa ist berechtigt, Nachweise zum Personensorgerecht einzufordern.

2. Kosten

Für die Dauer der Mitgliedschaft wird ein Mitgliedsbeitrag erhoben. Dieser ist jeweils zum 1. eines Kalendermonats im Voraus zur Zahlung fällig. Bei Teilnahme am Lastschriftverfahren kann der Einzug zum 1. oder 15. eines Monats gewählt werden. Für z.B. Prüfungen, Trainingslager, Veranstaltungen, Ausflüge etc. fallen zusätzliche Kosten an. Über Art und Höhe der Kosten sowie Beitragserhöhungen und Beitragsanpassungen wegen Wegfall des Ermäßigungsgrundes wird das Mitglied (bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten) mündlich, schriftlich, in Textform, durch Aushang und/oder separate Rechnungen gesondert informiert. Bei Beitragserhöhungen gilt ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 14 Tagen zum Tag des Wirksamwerdens der Erhöhung.

3. Beitragsermäßigung/-aussetzung

Beitragsermäßigungen werden gewährt für [1] Familiennachlass, [2] Familiennachlass ab 3 Personen, [3] Höchstbeitrag, [4] Leistungen nach SGB für Bildung und Teilhabe, [5] Leistungen nach SGB, [6] frei, [7] frei. Familiennachlass wird gewährt, wenn mind. 2 Mitglieder in einem gemeinsamen Haushalt leben; eine aktive Beitragszahlung vorausgesetzt. Eine Beitragsaussetzung kann (ab dem Folgemonat der Kenntnisnahme durch die Center-/Schulleitung) gewährt werden, wenn eine Trainingsteilnahme auf Grund Krankheit/Unfall, Auslandsaufenthalt, schulisch/beruflich bedingter Abwesenheit (mit einer für die Dauer der Abwesenheit einhergehenden Entfernung vom Wohnort von mind. 50km) für mindestens einen vollen Kalendermonat nicht möglich ist. Die Beitragsaussetzung muss mit einer Frist von 14 Tagen vor Eintritt des Abwesenheitsgrundes beantragt werden. Diese Frist entfällt bei Krankheit/Unfall. Die Beitragsermäßigung/-aussetzung ist eine Kulanz der Center-/Schulleitung; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Über Art und Umfang sowie Gültigkeit der Beitragsermäßigung/-aussetzung entscheidet die Center-/Schulleitung. Auf Aufforderung der Center-/Schulleitung sind entsprechende Nachweise für die Gewährung einer Beitragsermäßigung/-aussetzung vorzulegen; diese Aufforderung kann auch nachträglich erfolgen. Die Center-/Schulleitung kann jederzeit die Voraussetzungen für eine Beitragsermäßigung/-aussetzung neu prüfen und die Vorlage entsprechender Nachweise verlangen. Weiterhin ist die Center-/Schulleitung berechtigt, gewährte Beitragsermäßigungen/-aussetzungen mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines Kalendermonats zu widerrufen. Es besteht kein Anspruch auf ein Sonderkündigungsrecht bei Wegfall/Widerruf einer Beitragsermäßigung/-aussetzung.

4. Trainingsbetrieb

Das Mitglied hat den Anweisungen der Center-/Schulleitung, den Trainern und Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten, sofern dies nicht im Widerspruch mit geltendem Recht steht. Evtl. existierende Hausordnungen (z.B. Dritter i.R. von Veranstaltungen, externer Trainingsräume, etc.) sind zu befolgen/zu beachten. Weiterhin hat sich das Mitglied an die Grundsätze sowie den Verhaltenskodex/die Regeln des Taekwon-Do zu halten (veröffentlicht auf http://www.tkd-lava.de; Ausdruck auf Anfrage möglich). Über Art und Umfang des Trainingsangebotes, die Teilnahme des Mitgliedes am Training, an Prüfungen und sonstigen Veranstaltungen entscheidet die Center-/Schulleitung bzw. in deren Auftrag der/die Trainer/Erfüllungsgehilfen. Wendet das Mitglied Taekwon-Do als Angriff oder überzogen gegen Dritte an, behält sich das TaeKwon-Do Center LaVa das Recht auf ein befristetes Trainingsverbot vor. Im Falle eines Trainingsverbotes bleibt die Beitragspflicht bestehen. Dies gilt auch, wenn das Mitglied gegen die Grundsätze sowie Regeln und den Verhaltenskodex des Taekwondo verstößt. Im Training ist ein Dobok (Trainingsanzug) zu tragen, welcher den Vorgaben des TaeKwon-Do Center LaVa entsprechen muss. Grundsätzlich erfolgt das Training barfuß, dies gilt auch für das Außentraining. Speziell für das Außentraining kann der Trainer das Tragen von Schuhen/Oberbekleidung aus Fürsorgegründen/zum Erhalt der Gesundheit erlauben. Um Verletzungen vorzubeugen, ist vor Trainingsbeginn Schmuck jeglicher Art abzulegen. Eigenständiges Training, insbesondere Partnerübungen, ohne Genehmigung/Aufsicht ist untersagt. Das Mitglied (bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten) bestätigt, dass es sportgesund ist. Ggf. sollte vor Trainingsaufnahme ein Arzt konsultiert werden

5. Haftung

Wer einen Schaden verursacht, muss diesen grundsätzlich ersetzen. Es gilt jedoch die jeweils aktuelle Rechtsprechung. Persönl. Gegenstände/Wertgegenstände/Geld sind für andere unzugänglich aufzubewahren; das TaeKwon-Do Center LaVa übernimmt für evtl. Abhandenkommen keine Haftung. Obwohl es sich beim traditionellen Taekwon-Do um eine kontaktlose Trainingsmethode handelt, können Verletzungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Dem Mitglied ist insoweit bewusst, dass es sich einer erhöhten Verletzungsgefahr aussetzt. Eine Gruppenunfallversicherung besteht nicht.

6. Datenschutzerklärung

Das Mitglied (bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten) erklärt sich mit der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung der personenbezogenen und weiterer Daten, wie z.B. Prüfungsdaten, einverstanden. Mit der Weitergabe erforderlicher Daten im Zusammenhang mit dem Trainingsbetrieb, Prüfungen, Veranstaltungen, behördlichen Anordnungen, etc. an befugte Dritte ist das Mitglied einverstanden. Eine Weitergabe von Daten an unbefugte Dritte erfolgt nicht. Das Mitglied erklärt sich ebenfalls einverstanden, dass Bild-, Ton-, Video- und sonstige Aufnahmen, welche i.R. von Veranstaltungen/Training, etc. entstehen, zu Werbe- und Informationszwecken z.B. auf der Website veröffentlicht werden. Dem Mitglied ist bewusst, dass dabei evtl. eine namentliche Nennung erfolgt. Die Einverständniserklärung ist jederzeit im Einzelnen oder Ganzen sowie für den Einzelfall widerrufbar, allerdings nur mit Wirkung für die Zukunft. Der Widerruf bedarf der Textform inkl. Unterschrift.

7. salvatorische Klausel

[1] Sind Bestimmungen für die Mitgliedschaft ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. [2] Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften. [3] Der Vertrag ist unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der nach Nr. [2] vorgesehenen Änderung eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.

8. Änderungsvorbehalt

Das TaeKwon-Do Center LaVa ist berechtigt, die Bedingungen für die Mitgliedschaft jederzeit zu ändern. Entsprechende Änderungen werden dem Mitglied/Personensorgeberechtigten in Textform mitgeteilt. Die vollständigen Bedingungen werden jederzeit auf Anfrage ausgehändigt. Änderungen gelten als angenommen, wenn nicht binnen 14 Tagen nach Erhalt widersprochen wird. Ein Widerspruch bedarf der Textform inkl. Unterschrift und kann u.U. die Beendigung der Mitgliedschaft zur Folge haben. Mündliche oder sonstige Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Änderung des Schriftformerfordernisses.


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